Unser Service, ein Qualitätsversprechen Schnell, versiert und immer gerne für Sie da!


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Willkommen bei der HOOPS Gebäudetechnik GmbH

„Feuer und Flamme für nachhaltige Gebäudetechnik“

Wir sind ein junges und innovatives Unternehmen mit Sitz in Syke.
Bedürfnisse, Ansprüche und Wünsche ändern sich… Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Bedürfnisse, Ansprüche und Wünsche mit individuellen Konzepten zu befriedigen und zu gestalten.

Wir verfügen über die umfassende Kenntnis der neuesten Anlagentechnik und die Nutzung alternativer/erneuerbarer Energien.

Sie brauchen eine neue Heizungsanlage?


Neben dem eigentlichen Nutzen stehen bei Ihnen folgende Punkte im Vordergrund?

  • Umweltbewusstsein
  • Kostenreduzierung
  • Nachhaltigkeit

Dann sprechen Sie uns an

Bäder


Sie träumen von einem zeitlosen schönem Bad?
Wir helfen Ihnen Ihr Traum(bad) zu verwirklichen.

Sprechen Sie uns an.

Sie dürfen von uns eine umfassende Beratung zu Ihren Möglichkeiten erwarten.

Wir finden individuelle Lösungen maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse.

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Update – Update - Update

🌟 Bald verfügbar: Neue Förderungen für Heizungsanlagen!

Wir freuen uns, bekannt zu geben, dass ab dem Jahr 2024 neue Förderungen für Heizungsanlagen verfügbar sein werden! Die Förderungen werden stufenweise eingeführt, und erste Anträge für selbstgenutzte Einfamilienhäuser werden voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 möglich sein.

Die unterstützten Heizungstypen umfassen unter anderem Luft-Wärmepumpen, Sole-Wärmepumpen, Pelletheizungen, Stückholzheizungen, Hackgutheizungen, Wärmepumpen-Hybridheizungen und Wärmenetze.

Für die Antragstellung als selbstnutzender Eigentümer benötigen Sie einen Grundbuchauszug, eine Bestätigung des Einwohnermeldeamtes und gegebenenfalls einen Einkommensnachweis der letzten zwei Jahre für den Einkommensbonus.

Vor der Antragstellung durch den Zuschussempfänger muss ein Fachhandwerker oder ein bevollmächtigter Energieeffizienz-Experte eine Bestätigung zum Antrag im KfW-Portal durchführen. Erst danach kann der Zuschussempfänger den Antrag fortsetzen.

Nach Durchführung der Maßnahme Heizungstausch muss wiederum der Fachhandwerker oder der bevollmächtigte Energieeffizienz-Experte eine Bestätigung nach Durchführung im KfW-Portal vornehmen.

Bleiben Sie dran für weitere Informationen! 🏠💡

Unser #Service, ein #Qualitätsversprechen Schnell, versiert und immer gerne für Sie da!

www.hoops-gebaeudetechnik.de

#hoops #Gebäudetechnik #Solar #Solarthermie #Wohnungssationen #Gas-Brennwert #Anlagenbau #Bäder #Installationen #Lüftung #Service #Gebäudetechnik #Industrietechnik

Update – Update - Update

🌟 Bald verfügbar: Neue Förderungen für Heizungsanlagen!

Wir freuen uns, bekannt zu geben, dass ab dem Jahr 2024 neue Förderungen für Heizungsanlagen verfügbar sein werden! Die Förderungen werden stufenweise eingeführt, und erste Anträge für selbstgenutzte Einfamilienhäuser werden voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 möglich sein.

Die unterstützten Heizungstypen umfassen unter anderem Luft-Wärmepumpen, Sole-Wärmepumpen, Pelletheizungen, Stückholzheizungen, Hackgutheizungen, Wärmepumpen-Hybridheizungen und Wärmenetze.

Für die Antragstellung als selbstnutzender Eigentümer benötigen Sie einen Grundbuchauszug, eine Bestätigung des Einwohnermeldeamtes und gegebenenfalls einen Einkommensnachweis der letzten zwei Jahre für den Einkommensbonus.

Vor der Antragstellung durch den Zuschussempfänger muss ein Fachhandwerker oder ein bevollmächtigter Energieeffizienz-Experte eine Bestätigung zum Antrag im KfW-Portal durchführen. Erst danach kann der Zuschussempfänger den Antrag fortsetzen.

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Wir bedanken uns nochmals recht herzlich bei @wirkoennens. Super Arbeit!

Wir bedanken uns nochmals recht herzlich bei @wirkoennens. Super Arbeit! ...

Wir wünschen euch frohe Weihnachten, sowie erholsame Tage zwischen den Jahren.

ignis-technik.de
Facebook @IGNIS Gebäudetechnik
Instagram @ignis_gebaeudetechnik

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Achtung!!! Achtung!!! Abänderung der Förderprogramme für nachhaltige Heiztechniken. 

Zum 15.08 werden sich die Förderkonditionen für BEG-Einzelmaßnahmen ändern. Ein Förderantrag nach den alten Konditionen lohnt sich in (fast) allen Fällen und ist noch bis zum 14.08 möglich. Lassen Sie sich jetzt beraten und somit ihre Neuanlage mit besseren Konditionen fördern. 

Kurz und kompakt:
- Förderung für Gasheizungen, Gas-Hybridheizung, sowie für Gas-renewable-ready-Anlagen entfällt
- Förderung für Biosmasseanlagen (Pellet, Hackgut, Scheitholz) werden von bis zu 55% auf max. 20% reduziert
- Wegfall von weiteren Krediten für Einzelmaßnahmen
- der iSFP-Sanierungsbonus von 5% entfällt alternativlos
- Förderungen für Wärmepumpen werden in fast allen Fällen reduziert 

www.ignis-technik.de
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Instagram @ignis.technik

Achtung!!! Achtung!!! Abänderung der Förderprogramme für nachhaltige Heiztechniken.

Zum 15.08 werden sich die Förderkonditionen für BEG-Einzelmaßnahmen ändern. Ein Förderantrag nach den alten Konditionen lohnt sich in (fast) allen Fällen und ist noch bis zum 14.08 möglich. Lassen Sie sich jetzt beraten und somit ihre Neuanlage mit besseren Konditionen fördern.

Kurz und kompakt:
- Förderung für Gasheizungen, Gas-Hybridheizung, sowie für Gas-renewable-ready-Anlagen entfällt
- Förderung für Biosmasseanlagen (Pellet, Hackgut, Scheitholz) werden von bis zu 55% auf max. 20% reduziert
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